Hochrhein Aktiv
Auszüge aus der Satzung
| Zweckbestimmung | § 2 Zweckbestimmung Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes. Der Verein setzt sich für eine maximale Sicherheit bei der Entsorgung von Atommüll ein und fördert das Aufzeigen nachhaltiger Alternativen in der Energiepolitik. Der Verein sieht sein Aufgabengebiet in der Region Hochrhein, ohne Rücksicht auf nationale Grenzen. Er arbeitet überregional mit anderen Organisationen zusammen, die die gleichen Ziele verfolgen. Der Verein setzt sich zum Ziel, durch Aufklärung über die Nachteile und Gefahren für Mensch und Umwelt sowie auch für die wirtschaftliche Entwicklung zu informieren, die beim Betrieb eines atomaren Endlagers auftreten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
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| Gemeinnützigkeit | § 3 Gemeinnützigkeit Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in derjeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist parteipolitisch neutral. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |